Exkursion – Ein Streifzug durch das ThyssenKrupp Quartier in Essen
20. September | 16:00 bis 19:00
5,00€
Am Freitag, den 20. September 2024 um 16 Uhr treffen wir uns vor dem Stammhaus Krupp, Altendorfer Straße 100, 45143 Essen und begeben uns gemeinsam mit der Historikerin Christiane Becker-Romba, Ihnen bekannt von den Führungen auf Schloß Landsberg, auf einen Streifzug durchs ThyssenKrupp Quartier. Wir schauen sowohl hinter die Türen des Stammhauses Krupp als auch weiterer Gebäude.
Ohne Krupp wäre die Geschichte der Stadt Essen deutlich anders verlaufen.
ThyssenKrupp, das bedeutet über 200 Jahre Industriegeschichte und nur wenig erinnert heute an die gewaltige Krupp-Stadt, die vom Limbecker Platz und der Bergisch-Märkischen-Bahn bis an den Rhein-Herne-Kanal reichte.
Viele Jahrzehnte erstreckte sich westlich der Essener Innenstadt eine riesige Industriebrache, rund 230 Hektar, die auf Grund von dort vermuteten Blindgängern aus dem 2. Weltkrieg, nicht betreten werden durfte.
Das unmittelbar am Stammhaus Krupp beginnende ThyssenKrupp Quartier wird überragt von dem rund 50m hohen Hauptgebäude, dem Q1. Eines von mehreren Gebäuden für deren Bau im Jahr 2006 die Entscheidung fiel. Und damit eine Entscheidung, den Firmensitz bzw. die Verwaltungszentrale nach Essen zurückzuholen.
Im vergangenen Jahr hat ThyssenKrupp das Quartier in ruhr tech kampus essen umbenannt. Mit dem Ziel der Weiterentwicklung, lassen sich dort heute externe Mieter wie E.ON und Siemens finden.
Es sind ausreichend Parkplätze in der Nähe vorhanden. Bitte denken Sie an eine Parkscheibe, der Essener Ordnungsdienst ist auch freitags Nachmittag aktiv.
Öffentliche Verkehrsmittel, die Straßenbahnlinien 101, 103, 105, 106 und 109 führen bis zur Haltestelle Thyssenkrupp.
Die Kosten für die Führung in Höhe von 5 Euro je Teilnehmenden, sammeln wir vor Ort ein.
Allgemeine Teilnahmehinweise
Die Teilnahme an den Veranstaltungen des Vereins erfolgt auf eigene Gefahr der Teilnehmenden. Gegenüber dem Geschichtsverein Mülheim an der Ruhr e.V. den Referenten*Innen und Reiseleiter*Innen sind Schadensersatzansprüche der Teilnehmenden, z.B. bei Verletzungen, Unfällen (eigene oder durch Dritte verschuldet), Verluste, Diebstahl und Beschädigungen von Gegenständen, ausgeschlossen. Im Rahmen unserer Veranstaltungen können Foto-/Film und Tonaufnahmen gemacht werden. Die Aufnahmen dienen ausschließlich der Öffentlichkeitsarbeit sowie der Veranstaltungsdokumentation des Vereins.