von: Günter Fraßunke
Gedanken zum Amt des Präses in der Evangelischen Kirche im Rheinland
Die evangelische Kirche im Rheinland wählt alle acht Jahre ihre Leitung durch die Landessynode. Dieses Kirchenparlament setzt sich aus gewählten Mitgliedern der Kirchengemeinden zusammen. Die Leitung legitimiert sich „von unten“, das heißt sie wird nicht von einer übergeordneten Instanz „von oben“ eingesetzt. In der Rheinischen Landeskirche nennt sich seit 1945 das Leitungsamt „Präses“ – nicht etwa Bischof wie in vielen anderen evangelischen Kirchen und der katholischen Kirche.
Ein Bischof übt die „geistliche Aufsicht“ aus, während der Präses in der Rheinischen und in der Westfälischen Landeskirche in dreifacher Funktion auftritt – als: Vorsitzender des Kirchenparlaments (Synode), Leiter des Landeskirchenamts und Repräsentant seiner Kirche.
In der Reihe der leitenden Kirchenmänner der Evangelische Kirche im Rheinland – heute Teile der Bundesländer NRW, Rheinland-Pfalz, Hessen und das ganze Saarland umfassend – steht auch ein Pfarrer der damaligen Gemeinde Broich. Dr. Ernst Stoltenhoff (1879-1953) übte hier sein Pfarramt von 1906 bis 1918 aus.
Von 1928 bis 1949 war der gebürtige Mönchengladbacher – als Pfarrer der Bekennenden Kirche und Kritiker des NS-Regimes – Generalsuperintendent in der Rheinprovinz der evangelischen Kirche im Land Preußen und damit das geistliche Oberhaupt.
Ernst Stoltenhoff war seiner ersten Kirchengemeinde auch später verbunden. So kam wohl auch das Foto ins Gemeindearchiv. Immerhin war er mit Gertrud Funcke, einer Schwester des Broicher Lederfabrikanten und Presbyters Carl Wilhelm Funcke verheiratet. Sie war die erste Frau, die das Amt der Vorsitzenden der Evangelischen Frauenhilfe im Land Preußen innehatte. Ihre Vorgänger waren Männer gewesen.